Rechtsanwalts­kanzlei
Loh, Luig & MatzkatÜber die Kanzlei

Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Loh, Luig & Matzkat in Lübeck.
Im Jahre 1999 in Lübeck gegründet, beraten und vertreten wir sowohl im Großraum Lübeck als auch bundesweit Verbraucher und mittelständische Unternehmen in den Fachgebieten Verbraucherrecht, Kapitalmarktrecht, Internet- und Datenschutzrecht, Erbrecht- und Familienrecht sowie im Vertragsrecht und im Arbeitsrecht.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und vielen bearbeiteten Mandaten verfügen wir als Spezialisten über die notwendige Erfahrung, um Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen.

1. Kontakt­aufnahme

Für eine Ersteinschätzung nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Gerne per Email oder telefonisch, wie es für Sie am besten passt.

 0451 58 23 565

2. Termin­vereinbarung

Wenn Sie uns das Mandat übertragen wollen, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen auch ganz kurzfristig zur Verfügung.

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3. Beratungs­gespräch

Wir nehmen uns für Sie die nötige Zeit, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Ihnen alle denkbaren und möglichen Lösungswege aufzuzeigen.

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Unser Schwerpunkt: Erbrecht

Sie haben einen Todesfall in der Familie und wissen nicht, was nun zu tun ist? Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Unsere Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Loh, Luig & Matzkat ist Ihr rechtlicher Partner in den Fachgebieten Verbraucherrecht, Kapitalmarktrecht, Internet- und Datenschutzrecht, Erbrecht- und Familienrecht sowie im Vertragsrecht und im Arbeitsrecht.

Das Familienheim und das Erbschaftssteuerprivileg

Das sogenannte Familienheim, also der selbstgenutzte Wohnraum wird bekanntermaßen erbschaftssteuerlich privilegiert. Das heißt, erbt der Ehegatte oder ein Kind das Familienheim und nutzt der Erbe es weiter zu eigenen Wohnzwecken, fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftssteuer auf das Familienheim an.

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Bindungsfalle Berliner Testament

Viele Ehepaare setzen sich wechselseitig zu Alleinerben ein und benennen ihre gemeinsamen Kinder zu Schlußerben, wenn beide Gatten nicht mehr leben. Das sogenannte „Berliner Testament“ ist eine beliebte Vorsorgeform und sichert dem überlebenden Ehegatten freie Verfügungsbefugnis über das gemeinsame Vermögen.

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Neues Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung zurück!

Erfreuliche Nachrichten für Bankkunden, welche nach Ablösung des Darlehens an ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben.

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Gehackte Konten: Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen erstatten!

Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs schuldet die Bank gemäß § 675 u Satz 2 BGB die unverzügliche Erstattung des Zahlungsbetrages. Viele Banken nehmen diese gesetzlich festgeschriebene Zahlungsverpflichtung jedoch nicht ernst. Im Gegenteil. Wir beobachten, dass viele Banken das Thema einfach aussitzen, Anfragen der Betroffenen ignorieren oder auf Selbsthilfe verweisen.

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